Wohnraum im Untergeschoss – Radon bei regelmässiger Nutzung
Ein Raum im Untergeschoss, der regelmässig als Schlafzimmer, privates Büro oder Hobbyraum genutzt wird, unterliegt dem Referenzwert von 300 Bq/m³. Die Radonsituation sollte in solchen Räumen bekannt sein.
Typische Räume im Untergeschoss
- Schlafzimmer im UG: Wird der Raum regelmässig zum Schlafen genutzt, gelten die gleichen Anforderungen wie für ein Schlafzimmer im Erdgeschoss.
- Privates Büro: Ein Arbeitszimmer im privaten Wohngebäude, in dem täglich mehrere Stunden gearbeitet wird, ist als Raum mit regelmässigem Aufenthalt zu betrachten.
- Hobbyraum: Ein Raum, der regelmässig für Freizeitaktivitäten genutzt wird, kann ebenfalls relevant sein.
Was zu beachten ist
- Lüftung: Untergeschosse sind oft schlechter belüftet als obere Stockwerke. Eine regelmässige Lüftung kann die Radonkonzentration beeinflussen.
- Boden und Wände: Die Bauweise von Bodenplatte und erdberührten Wänden bestimmt, wie leicht Radon eindringen kann.
- Umbauten: Wurde der Raum nachträglich ausgebaut, können frühere Abdichtungen verändert oder beschädigt worden sein.
- Abdichtung: Bestehende Abdichtungen gegen Feuchtigkeit können auch die Radoneindringung reduzieren – aber nicht zwingend ausreichend.
Anerkannte Messung
Für einen Wohnraum im Untergeschoss empfiehlt sich eine anerkannte Radonmessung, wenn die Radonkonzentration nicht bekannt ist. Eine Kurzzeitmessung kann erste Hinweise geben, ersetzt aber nicht die belastbare Grundlage einer anerkannten Messung.
Hinweis: Die Plattform nimmt keine Bewertung der Bewohnbarkeit vor. Die Beurteilung, ob ein Raum aus Radonsicht als Wohnraum geeignet ist, obliegt einer anerkannten Radonmessstelle oder Radonfachperson.
Beschreiben Sie Ihre Situation – wir prüfen die mögliche Vermittlung.
Radonanfrage sendenWichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine anerkannten Radonmessungen, fachlichen Bewertungen, Planungs-, Bau-, Lüftungs-, Abdichtungs- oder Sanierungsarbeiten aus. Der Vertrag über Messung, Beratung, Planung oder Ausführung kommt direkt zwischen der anfragenden Person und der beauftragten Fachperson, Messstelle oder dem Fachbetrieb zustande.