Radonsanierung für Verwaltungen und Mehrfamilienhäuser – Aargau
Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern, Stockwerkeigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen stehen vor besonderen Herausforderungen: mehrere Einheiten, unterschiedliche Messresultate, Koordination mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie gestaffelte Umsetzungen.
Hinweis: Diese Seite richtet sich ausschliesslich an Immobilienverwaltungen, Stockwerkeigentümergemeinschaften, Mehrfamilienhäuser und Wohnungsunternehmen mit Wohnliegenschaften. Keine Schulen, Kindergärten oder Arbeitsplätze.
Herausforderungen für Verwaltungen
- Anzahl Gebäude und Wohnungen: Mehrere Liegenschaften bedeuten verschiedene bauliche Voraussetzungen, Messwerte und Massnahmen.
- Keller und betroffene Räume: Nicht jeder Keller ist betroffen, nicht jedes Untergeschoss muss saniert werden – die Beurteilung ist objektspezifisch.
- Vorhandene Messungen und Messberichte: Liegen bereits anerkannte Messberichte vor? Oder sind zuerst Messungen erforderlich?
- Umbauten und energetische Sanierungen: Geplante Renovationen können mit dem Radonschutz kombiniert werden.
- Koordination mit Bewohnerinnen und Bewohnern: Zugang zu Wohnungen, Information über Massnahmen, Absprache von Terminen.
- Etappierung: Bei mehreren Gebäuden oder Einheiten kann eine gestaffelte Umsetzung sinnvoll sein.
- Dokumentation und Kontrollmessungen: Für jedes sanierte Gebäude sollte eine Kontrollmessung die Wirksamkeit belegen.
Anfrage für Verwaltungen
Nutzen Sie das folgende Formular, um Ihre Situation zu beschreiben. Wir prüfen, ob eine Vermittlung an eine geeignete Radonfachperson möglich ist.
Verwaltungsanfrage – Radonsanierung
Bitte füllen Sie die Felder aus, damit wir Ihre Anfrage prüfen können.
Mit dem Absenden entsteht noch kein Vertrag über Messung, Beratung oder Sanierung.
Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine anerkannten Radonmessungen, fachlichen Bewertungen, Planungs-, Bau-, Lüftungs-, Abdichtungs- oder Sanierungsarbeiten aus. Der Vertrag über Messung, Beratung, Planung oder Ausführung kommt direkt zwischen der anfragenden Verwaltung und der beauftragten Fachperson, Messstelle oder dem Fachbetrieb zustande.